Organspende: Was Hinterbliebene wissen müssen

In Deutschland gibt es unzählige Menschen, die auf eine Organspende warten – viele von ihnen hoffen schon seit Jahren auf eine neue Niere, ein Herz oder ein anderes Organ und wissen, dass die Zeit, die ihnen noch bleibt, begrenzt ist. Umso wichtiger ist es, dass man sich bereits zu Lebzeiten mit dem Thema auseinandersetzt und idealerweise einen Organspendeausweis bei sich trägt.

Wenn das nicht der Fall ist, müssen Familienangehörige im Todesfall entscheiden, wie der Organspende zu verfahren ist, sofern der Verstorbene als Spender in Frage kommt. Das ist für die Hinterbliebenen eine große Belastung in einer ohnehin schon schwierigen Situation. 

Helfen kann bei der Entscheidung das notwendige Wissen. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat zu diesem Thema Informationen zusammen getragen, die helfen bestehende Wissenslücken zu schließen. So glaubt mit 48 Prozent fast die Hälfte der Befragten in Deutschland irrtümlicherweise, dass man ab einem bestimmten Alter kein Organ- und Gewebespender mehr sein kann.

Und ungefähr ein Viertel der Befragten weiß nicht, dass der Hirntod die medizinische Voraussetzung für eine Organspende ist. Mit der Broschüre „Der unumkehrbare Ausfall der gesamten Hirnfunktionen (Hirntod). Antworten auf wichtige Fragen“ und dem Onlineportal organspende-info.de informiert die BZgA gezielt zu diesem Thema. 

Für die Hinterbliebenen ist es wichtig zu wissen, dass erst wenn der unumkehrbare Hirnfunktionsausfall von zwei erfahrenen und hierauf spezialisierten Ärzten festgestellt wurde, wird eine entsprechende Anfrage an die Hinterbliebenen herangetragen. Dabei führt das ärztliche Personal ein ausführliches Gespräch mit den  Familienangehörigen.

Die Frage, welche Möglichkeiten der Dokumentation es für eine Entscheidung zur Organ- und Gewebespende gibt, beschäftigt ebenfalls viele Menschen in Deutschland. Auch hier bietet die BZgA Unterstützung. Die Broschüre „Meine Erklärung zur Organ- und Gewebespende – Möglichkeiten der Dokumentation in Organspendeausweis und Patientenverfügung“ sowie die entsprechenden Checklisten erläutern verständlich, was beim Ausfüllen eines Organspendeausweises und bei der Dokumentation der Entscheidung zur Organ- und Gewebespende in der Patientenverfügung zu beachten ist. Schließlich soll der Wille der jeweiligen Person rechtssicher dokumentiert  und eindeutig umgesetzt werden.

Viele Menschen haben außerdem Angst, dass sie nach einer Organentnahme keine normale Bestattung durchführen können – dem ist aber nicht so: Der Leichnam des Verstorbenen wird in einem würdevollen Zustand an das Bestattungsunternehmen übergeben, sodass die Hinterbliebenen so Abschied nehmen können, genau so wie sie das auch ohne Durchführung einer Organspende hätten tun können.                                              lps

Weitere Infos gibt es unter anderem auf der Seite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung - www.bzga.de