Patientenverfügung – was ist das?
Ein schwerer Unfall, ein Organversagen, andauernde Bewusstlosigkeit oder eine plötzliche, lebensgefährliche Erkrankung - schnell kann ein Notfall eintreten, bei dem man sich selbst nicht mehr verständlich machen kann. Oft liegen den Angehörigen dann keine Hinweise vor, wie der Patient zu lebensverlängernden Maßnahmen und dem Risiko von Dauerschädigungen steht. Abhilfe schafft eine Patientenverfügung.
Bei einer Patientenverfügung handelt es sich zivilrechtlichtlich um eine vorsorgliche Erklärung des Willens. Sie wird wirksam, wenn der Betroffene nicht mehr in der Lage ist, seine notwendige Zustimmung oder Ablehnung zu einer medizinischen Behandlung kundzutun. Sie bedeutet somit Selbstbestimmung für den Betroffenen. Gleichzeitig hilft sie Angehörigen und Ärzten dem Wunsch des Patienten zu entsprechen. Denn: Weder Ärzte noch Bevollmächtigte oder Angehörige dürfen in diesem Fall alleine entscheiden.
Gesetzliche Grundlage
Geregelt ist dieses Thema in § 1901 a des BGB. Dort steht, dass jede volljährige Person in einer Patientenverfügung im Voraus für eine Behandlungssituation festlegen kann, ob sie im Falle einer Entscheidungsunfähigkeit mit bestimmten ärztlichen Maßnahmen einverstanden ist oder sie ablehnt.
Kann sich die Person dann tatsächlich eines Tages nicht mehr äußern, muss das Dokument als Grundlage für die Entscheidungen herangezogen werden.
Schriftlich und unterschrieben
Gesetzlich vorgeschrieben ist die einfache Schriftform. Das bedeutet: Das Schreiben ist schriftlich abzufassen und mit Datum und eigenhändiger Unterschrift zu versehen. Empfehlenswert ist es, mehrere Kopien anzufertigen. Je eine Ausfertigung kann beim Hausarzt, bei Verwandten und Bevollmächtigten hinterlegt werden.
Außerdem ist es ratsam, den Inhalt der Patientenverfügung regelmäßig zu überdenken, gegebenenfalls zu verändern und neu zu datieren.
Hilfe beim Verfassen
Da es einen gesetzlich vorgeschriebene Wortlaut nicht gibt, finden sich im Internet zahlreiche Vorschläge zu Inhalt und Wortlaut. Damit ist es jedem möglich, selbst mit eigenen Worten eine Patientenverfügung zu verfassen. Auch fertige Formulare zum Herunterladen sind verfügbar.
Sinnvoll ist es sicherlich dort eine Vertrauensperson und den Hausarzt zu benennen, mit denen die Patientenverfügung besprochen wurde. Beide könnten im Zweifelsfall über den Wortlaut der Verfügung hinaus Auskunft über Willen und Wünsche geben.
Qualifizierte Beratung
Das Gesetz verlangt bei der Erstellung einer Patientenverfügung keine Beratung durch Ärzte oder andere geeignete Personen oder Stellen. Gleichwohl ist eine qualifizierte Beratung dringend zu empfehlen.
Im Landkreis Esslingen wird schon seit vielen Jahren eine kostenlose und kompetente Beratung durch den Verein "Esslinger Initiative" angeboten. Die im ganzen Landkreis verteilten Beratungsstellen finden sich auf deren Homepage unter "Liste der Beratungsstellen".
Leicht auffindbar
Wo die Patientenverfügung aufbewahrt wird, ist jedem selbst überlassen. Wichtig ist nur: Sie muss im Notfall schnell an den behandelnden Arzt weitergegeben werden. Empfehlenswert ist es entweder das Original daheim zu anderen wichtigen Papieren zu legen, so dass sie von den Angehörigen oder den Betreuenden schnell gefunden werden kann. Oder aber das Schreiben eine vertrauenswürdige Person auszuhändigen - vorausgesetzt, diese ist im Ernstfall schnellstens zu erreichen.
Weiterführende Informationen:
- Bundesministerium für Gesundheit: www.bundesgesundheitsministerium.de
- Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz: www.bmjv.de
- Verein Esslinger Initiative: www.esslinger-initiative.de