Wie Eltern für den Ernstfall vorsorgen
Eine Frage, die man sich nicht stellen möchte, aber sollte: Wer kümmert sich um die eigenen Kinder, wenn man stirbt? Diese Frage ist für Eltern recht einfach zu regeln, indem sie eine Sorgerechtsverfügung beantragen.
Die Wahl des Vormunds ist entscheidend für die Zukunft des Nachwuchses. Mit einer Sorgerechtsverfügung können Eltern für den Fall ihres Todes einen Vormund für ihre minderjährigen Kinder benennen. Solange ein Elternteil noch lebt, kommt die Verfügung grundsätzlich jedoch nicht zum Tragen. In diesem Fall erhält der lebende Elternteil das alleinige Sorgerecht. Das ist auch bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern der Fall.
Übrigens: Bei unverheirateten Eltern muss jeder Elternteil eine eigene Sorgerechtsverfügung verfassen.
Ist der verbliebene Elternteil jedoch nicht sorgeberechtigt und die Übertragung des Sorgerechts auf diesen wiederspricht dem Wohl des Kindes, oder beide Elternteile sind verstorben, muss das Familiengericht einen Vormund benennen, wenn keine Sorgerechtsverfügung abgeschlossen wurde. Entgegen der weit verbreiteten Annahme, geht das Sorgerecht auch nicht automatisch auf den Taufpaten über.
Was bei der Entscheidung in Betracht gezogen wird
Muss das Familiengericht einen Vormund bestimmen, kommen einige Komponenten bei der Entscheidungsfindung in Betracht. Unter anderem zählt der Wille der Eltern, die persönliche Bindung des Kindes zum Vormund, die Verwandtschaft oder Schwägerschaft mit dem Kind sowie das religiöse Bekenntnis des Kindes. Daraus folgt, dass Familienangehörige in der Regel bevorzugt werden.
Mit der Sorgerechtsverfügung können Eltern auch bestimmte Menschen von der Vormundschaft ausschließen. Auf der anderen Seite kann ebenso sichergestellt werden, dass das Kind zu dem gewünschten Angehörigen ziehen darf.
Mitspracherecht des Kindes
Ist ein Kind älter als 14 Jahre, so darf es sich gegen die von den Eltern benannte Person entscheiden, so zum Beispiel wenn es zu einem Umzug mit einem damit verbundenen Schulwechsel kommen würde.
Mustertexte im Internet
Im Internet gibt es Mustertexte zum Verfassen einer handgeschriebenen Sorgerechtsverfügung beziehungsweise Sorgerechtsvollmacht. Es ist allerdings darauf zu achten für wen der Formulierungsvorschlag gilt - ist es für eine gemeinsame Verfügung verheirateter Eltern oder gilt der Vorschlag für Alleinerziehende oder unverheiratete Eltern. Bei Bedarf müssen die Formulierung entsprechend angepasst w lps/red